
Alle Unternehmen , die die Abgabe von Geldbeträgen im eigenen Namen geschäftsmässig betreiben, sind als Kreditinstitute i. S. d. KWG anzusehen. Daher fallen grunds. auch private Geldausleiher unter die KWG-Vorschriften. Dagegen sind Darlehensvermittler nur dann als Kreditinstitute zu betrachten, wenn sie für die Darlehenssschuld dem Geldgebe......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/private-geldausleiher-als-kreditin
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